Erklärung zu RoHS 2 – Richtlinie 2011/65/EU

Die im Shop angebotenen Artikel und Materialien enthalten nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine verbotenen Stoffe der RoHS 2 – Richtlinie 2011/65/EU oberhalb der in Anhang II der Richtlinie angegebenen Grenze.

An unsere langjährigen Lieferanten stellen wir hohe Qualitätsansprüche. Qualifizierte und vertrauensvolle Bezugsquellen sind uns in Bezug auf die Sicherheit unserer Kunden sehr wichtig.

Wir vergewissern uns laufend in Bezug auf die höchste Produktsicherheit und auch zur Sicherheit für unsere Kunden, dass unsere Lieferanten alle relevanten Auflagen erfüllen.

Die Firma Metallbearbeitung Gerhard Maier ist ein sogenannter “nachgeschalteter Anwender”. Die damit in Verbindung stehenden Pflichten und Anforderungen* sind uns bekannt und werden vollumfänglich in die Geschäftsprozesse intergriert und somit eingehalten.