Erklärung zu Reach
Die Metallbearbeitung Gerhard Maier bestätigt die Konformität der Produkte entsprechend der Verordnung REACH No. 1907/2006.
Die im Shop angebotenen Artikel und Materialien sind Erzeugnisse gemäß Artikel 3 Nummer 3 der REACH-Verordnung und daher nicht als Stoff oder Gemisch zu definieren. Zudem sollen aus diesen Materialien unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Stoffe freigesetzt werden. Somit unterliegen die von der Metallbearbeitung Gerhard Maier Pfaffenhofen angebotenen Artikel nicht der Registrierungspflicht von Stoffen in Erzeugnissen. Ferner sind gemäß der REACH-Verordnung keine Sicherheitsdatenblätter für diese Artikel erforderlich (vgl. Artikel 31 der REACH-Verordnung).
Für die Lieferung der Materialien sind uns qualifizierte und vertrauensvolle Bezugsquellen sehr wichtig. Unsere Lieferanten sind uns seit Jahren bekannt. Wir haben sehr hohe Qualitätsanforderungen, die erfüllt werden müssen und laufend von kontrolliert werden.
Die Qualität der von uns vertriebenen Artikel und Materialien ist uns im Interesse unserer Kunden sehr wichtig. Deshalb stehen wir in ständigem Kontakt mit unseren Lieferanten und vergewissern uns laufend, dass alle relevanten Auflagen gewissenhaft erfüllt werden.
Die Metallbearbeitung Gerhard Maier Pfaffenhofen ist im Sinne der REACH-Verordnung* ein sog. “nachgeschalteter Anwender”. Damit in Verbindung stehende Pflichten und Anforderungen** sind uns bekannt und werden vollumfänglich in die Geschäftsprozesse integriert und somit eingehalten.